Unsere Leistungen
rund um Ihre Ergotherapie

Verordnung von Ergotherapie durch den Arzt

Ergotherapie wird in der Regel vom behandelnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) per Ergotherapie-Rezept verordnet.

 

Hierbei stehen - je nach Krankheitsbild und Ziel der Behandlung - folgende ergotherapeutische Maßnahmen zur Wahl, die von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. den Krankenversicherungen übernommen werden:

Zuzahlungen

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von den Heilmittelerbringern (unserer Praxis) eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet.
In folgenden Fällen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen (Nachweis über einen sogenannten „Befreiungsausweis”):

  • Die Höhe der Zuzahlungen im Kalenderjahr wird 2 % Ihres Jahreseinkommens überschreiten.
  • Chronikerregelung: Für chronisch Kranke (Definition: Ein nachgewiesener Arztbesuch pro Quartal aufgrund derselben Krankheit plus entweder: Pflegestufe 2-3 oder Grad der Behinderung mind. 60 % oder Minderung der Erwerbstätigkeit mind. 60 % oder kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich) gilt eine Zuzahlungspflicht von max. 1 % des Jahreseinkommens.
  • Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen. Für den Einzug der Zuzahlung gilt stets die Vorlage des Befreiungsbescheides.

Psychisch-funktionelle Behandlung in der Ergotherapie

Eine ergotherapeutische psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.


Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3 - 5 Patienten) ist die Feststellung der Grundvoraussetzungen für die Gruppenfähigkeit. Zum Einsatz kommt die Gruppenbehandlung insbesondere, wenn die individuelle Problematik des Patienten die Nutzung von gruppendynamischen Prozessen und stützenden Funktionen der Gruppe erfordert.

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung in der Ergotherapie

Eine ergotherapeutische sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie ist ein komplexes Behandlungsverfahren mit häufig mehreren Therapiezielen.


Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3 - 5 Patienten) ist die Feststellung von sozialen, kognitiven und motorischen Grundvoraussetzungen für die Gruppenfähigkeit. Zum Einsatz kommt die Gruppenbehandlung insbesondere dann, wenn neben den oben genannten Störungen auch sozioemotionale Störungen vorliegen, die eine Gruppenbehandlung medizinisch notwendig machen.

Motorisch-funktionelle Behandlung in der Ergotherapie

Eine ergotherapeutische motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.


Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3 - 5 Patienten) ist, dass der Patient keine ständige direkte therapeutische Intervention benötigt.

Hirnleistungstraining als ergotherapeutische Maßnahme

Ein ergotherapeutisches Hirnleistungstraining dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der hieraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Das neuropsychologisch orientierte ergotherapeutische Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung zeichnet sich dadurch aus, dass jedes Leistungsdefizit so spezifisch wie möglich trainiert wird, d.h. ohne andere und/oder komplexe Hirnleistungen zu beanspruchen.

Im Gegensatz dazu werden beim ergotherapeutischen Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung (3 - 5 Patienten) komplexe, kognitive Störungen gerade unter gruppendynamischen Aspekten besonders therapiert.

 

Voraussetzung für die Gruppenbehandlung ist die Feststellung der Grundvoraussetzungen für die Gruppenfähigkeit.

Beratung zur Integration ins häusliche und/ oder soziale Umfeld

In der Regel findet die ergotherapeutische Behandlung in den Praxisräumen statt (wenn nicht aus medizinischer Sicht ein Hausbesuch verordnet wurde). Manchmal ist es daher sinnvoll, dass der Therapeut/ die Therapeutin sich außerhalb der Praxis ein Bild der Handlungskompetenz und des Betätigungsverhaltens macht, und z.B.

  • das Kind zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule beobachtet und mit entsprechenden Betreuungspersonen Rücksprache hält
  • den Erwachsenen in seinem Umfeld (zu Hause, bei der Arbeit etc.) beobachtet und mit ihm und ggf. Angehörigen Handlungsprobleme im Alltag und Möglichkeiten der Einflussnahme bespricht

Haus- und Heimbesuche

Sollten Sie nicht in der Lage sein, unsere Praxis aufzusuchen, kommen wir auch gerne zu Ihnen ins Haus!

Privatpatienten

Die Privatrezepte sehen oft anders aus als die Rezepte/ärztlichen Verordnungen bei kassenversicherten Patienten.

Vom Arzt ist jedoch meist dasselbe einzutragen: Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnose sowie Adresse des Patienten.

Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.

Wir faktorieren bei Privatversicherten den 1,4 - 2,3fachen Satz der VdaK-Preise und orientieren uns dabei an die Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Die Höhe der Faktorierung ergibt sich aus der Qualifikation des Therapeuten (z.B. Behandlung durch Inhaberin ist höher faktoriert als Behandlung durch Mitarbeiter) sowie aus dem Servicegrad (Terminflexibilität, Nachmittagstermine, Samstagstermine).